Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn nach am nächsten kommt.
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, obliegende Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren.
Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass alle für die Erfüllung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen relevanten Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird.
Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in informiert werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern.
Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in auf Nachfrage in angemessener Zeit — zwei bis vier Wochen — je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages.
Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.
Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in geschaffenen Werken verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
Der/die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.
Dieser Anspruch erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden — ausgenommen Personenschäden — nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der/die Auftraggeber:in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.
Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der getroffenen Vereinbarung. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
Anfallende Barauslagen sind gegen Rechnungslegung zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung aus Gründen auf Seiten des/der Auftraggebers:in, behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschaliert mit 30%).
Anfallende Spesen, Reisekosten etc. werden individuell über das jeweilige Angebot vereinbart.
Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz des/der Auftragnehmers:in zuständig.